Die WG ANDOH AG ist eine vom Departement des Innern des Kantons Solothurn gemäss §§ 21 und 22 des Sozialgesetz des Kantons Solothurn bewilligte und gemäss Art. 4 des Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) anerkannte Einrichtung. Der Preis richtet sich nach den vom Departement individuell bewilligten Taxen. Diese betragen für das Jahr 2025 erneut 194.50 CHF pro Tag bzw. 5'916 CHF pro Monat.
SelbstzahlerInnen
Sollte weder ein Anspruch auf eine IV-/AHV-Rente noch ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Privatfinanzierung.
(Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen)
Derzeit liegt keine IVSE-Anerkennung vor. Selbstverständlich können nach individueller Vereinbarung und Kostengutsprache dennoch auch ausserkantonal ansässige Menschen in der WG ANDOH AG aufgenommen werden.
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Da sich insbesondere Gesetze und Verordnungen regelmässig verändern und hier nur die relevantesten Pfeiler der Finanzierung vorgestellt werden sollen, wird für veraltete, unvollständige oder unrichtige Informationen keine Haftung übernommen. Stand: 28.05.2019